In einem Schreiben vom 1. Oktober 1920 wandte sich der VfB Ottenhöfen an das Badische Kultusministerium und bat um Hilfestellung bei der Überlassung eines Sportgeländes. Die Verfügung des Ministeriums und der dazugehörige Kommentar im Wortlaut:
Karlsruhe, den 15. Oktober 1920
Spielplatz des VfB Ottenhöfen betr.
Schreiben des VfB Ottenhöfen vom 1. Oktober 1920
I. Rv. an das Bezirksamt Achern mit dem Ersuchen, den Verein für Bewegungsspiele in der Erlangung eines Spielpatzes zu unterstützen. Eine Jahresmiete von 1200 Mark kann von einem kleinen Verein nicht aufgebracht werden.
II. Nachricht hiervon dem Verein für Bewegungsspiele Ottenhöfen
III. Nachricht hiervon Herrn Fritz Merk, München, Maximilianstr. 44
Der Ministerialdirektor: Schmid
Das hier abgedruckte Schreiben gibt wieder ein Beispiel dafür, wie sehr die obersten staatlichen Stellen von Baden für die Beschaffung von Spielplätzen ( Anm.: gemeint sind Sportplätze ) eintreten. Es erscheint höchst wahrscheinlich, daß dies in Bayern, Württemberg und Hessen ebenso der Fall ist, wenn ein genügend begründetes Gesuch dem zuständigen Ministerium vorgelegt wird. wie in Baden haben sich auch in den anderen Staaten die Landesausschüsse für Leibesübungen der Spielplatzbewegung angenommen und fördern sie nach Kräften. Den Vereinen unseres Verbandes wird eine neue Hilfe zuteil, indem in einem Schreiben an unsere Redaktion, von welcher der vorliegende Fall behandelt wurde, Herr 2. Verbandsvorsitzender Geppert, Karlsruhe, Sophienstr. 154, darauf aufmerksam gemacht hat, daß alle Spielplatzangelegenheiten der Verbandsvereine an ihn gerichtet werden sollen, von wo sie, entsprechend ausgearbeitet, an die zuständigen Regierungsstellen weitergeleitet werden. Mögen sich die Verbandsvereine in ihren Platzangelegenheiten dieser dankenswerten Mühewaltung recht zahlreich ( und hoffentlich mit Erfolg ) bedienen.